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FINANZIELLE UNTERSTUETZUNG




RICHTLINIEN FÜR PROJEKTBEZOGENE STAGES
(Gültig ab 01.01.2024)


Stage Pool unterstützt Stages auf langen Filmprojekten und Serien. Im Bereich Animation werden auch Praktika auf Kurzfilmproduktionen unterstützt. 
Stage Pool beteiligt sich mit einem Beitrag von maximal 50% des Lohnes (inklusiv Ferienentschädigung und Sozialabgaben). Stage Pool beteiligt sich nicht an Überstunden. Der Höchstbeitrag für einen Stage beträgt CHF 10’000.- für eine maximale Unterstützungsdauer von sechs Monaten.


Voraussetzungen
Für die Unterstützung eines Praktikums / Stage müssen die untenstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

1) Das Praktikum / der Stage
• Die Dauer des Stages muss mindestens fünf Wochen betragen - einschliesslich Vor- und Nachbearbeitung.
• Der Stage umfasst alle Arbeitsschritte des betreffenden Berufs.
• Die den Stagiaires anvertrauten Arbeiten müssen in direktem Zusammenhang mit der Funktion stehen, in der sie ausgebildet werden, und sollen dem Niveau ihren Kompetenzen entsprechen.

2) Die/der Stagiaire
• Die an einem Praktikum interessierte Person muss bereits über eine Ausbildung oder Erfahrung im angestrebten Beruf verfügen und beabsichtigen, zukünftig einen Beruf in diesem Bereich auszuüben.
• Die Person ist in der Stage Pool-Datenbank registriert. Ihr persönliches Online-Profil ist auf dem aktuellen Stand. 
• Nach dem Praktikum ist der/die Stagiaire verpflichtet, den FOCAL Stage Pool Auswertungsfragebogen auszufüllen. Der Fragebogen muss innerhalb von 6 Wochen (es gilt das Sendedatum) ausgefüllt und retourniert werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf den noch offenen Betrag der gewährten Unterstützung. 

3) Die Stagebetreuung
• Die Stagebetreuer·innen verfügen über Erfahrung als Head of Department in diesem Beruf (mindestens drei lange Spielfilme oder zwei Serien). Sie arbeiten seit mindestens drei Jahren in dieser Berufsposition.
• Die Stagebetreuer·innen üben den mit dem Praktikum verbundenen Beruf aktuell auch aus.
• Im Bereich Drehbuch müssen die Stagebetreuer·innen mindestens zwei verfilmte Drehbücher geschrieben haben oder Erfahrungen als Head Writer einer produzierten Serie mitbringen.
• Bei Animationsfilmen müssen die Stagebetreuer·innen über die vom Animationsfilmverband GSFA geforderte Erfahrung für die zweite Lohnstufe verfügen (fünf Projekte als Head of Department - Schulfilme nicht angerechnet - und/oder mind. vier Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung).
• Die Stagebetreuer·innen verpflichten sich zu Beginn, in der Mitte und am Ende des Praktikums je ein Gespräch mit den Stagiaires im Hinblick auf die Erfüllung der Lernvereinbarung zu führen.
• Die Stagebetreuer·innen verpflichten sich, nach Beendigung des Praktikums den Stage Pool Auswertungsfragebogen auszufüllen. Die Fragebogen müssen innerhalb von 6 Wochen (es gilt das Sendedatum) ausgefüllt und retourniert werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf den noch offenen Betrag der gewährten Unterstützung.

4) Die Arbeitgeber·innen
• Die Arbeitgeber·innen müssen dem/der Stagebetreuer·in vor Beginn des Praktikums den Leitfaden zur Stagebetreuung überreichen. 
• Zwischen den Stagebetreuer·innen und den Stagiaires wird eine verbindliche Lernvereinbarung (gemäss Vorlage) erstellt.  
• Die Arbeitgeber·innen tragen die Verantwortung für das Erstellen und Einhaltung der Lernvereinbarung.
• Die Arbeitgeber·innen senden den unterzeichneten Arbeitsvertrag elektronisch an stage@focal.ch.
• Die Arbeitgeber·innen verpflichten sich, zur Evaluation des Praktikums den Stage Pool Auswertungsfragebogen zu beantworten. Die Fragebogen müssen innerhalb von 6 Wochen (es gilt das Sendedatum) ausgefüllt und retourniert werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf den noch offenen Betrag der gewährten Unterstützung. 
• Die Arbeitgeber·innen verpflichten sich, FOCAL Stage Pool und die zusätzliche Finanzierungspartner auf dem Abspann des jeweiligen Filmprojekts gemäss Merkblatt zu erwähnen.

5) Die Anstellung
• Stagiaires dürfen keine Berufsposition der Crew ersetzen. Sie sind Berufseinsteiger·innen und Lernende.
• Stagiaires werden als Lohnempfänger·innen befristet angestellt.
• Stagiaires dürfen nicht pauschal angestellt werden.
• Der befristete Arbeitsvertrag zwischen den Stagiares und der Filmproduktionsfirma muss den aktuell gültigen Allgemeine Anstellungsbedingungen für technische und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Film- und Audiovisionsproduktion des SSFV entsprechen.  
• Für Praktika, die nicht ausschliesslich im Umfeld von Dreharbeiten stattfinden und deren Arbeitsweisen nicht den gültigen AAB entsprechen, gelten die regulären Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 319 ff OR) und des Schweizerischen Arbeitsgesetzes (ArG). Dies gilt u.a. für Stages in der Animation, in der Postproduktion oder im Drehbuchschreiben. 

6) Der Lohn
• Der Lohn sollte mindestens 75% des SSFV Richtlohns (Stufe 1) des betreffenden Berufes entsprechen. Wenn der Stage in einem Kanton stattfindet, in dem ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt ist (Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt), wird das Praktikum nur unterstützt, wenn auch die Höhe des Mindestlohns eingehalten wird.
(Stand: 1. Januar 2024)

7) Anzahl Stages pro Filmprojekt
• Pro Filmprojekt können bis zu drei Stages unterstützt werden.
• Bei zwei Stages auf demselben Filmprojekt muss eine/r der beiden Stagiaires mindestens bereits einen von FOCAL unterstützten Stage absolviert haben. 
• Bei drei Stages auf demselben Filmprojekt müssen zwei der Stagiaires mindestens einen von FOCAL unterstützten Stage absolviert haben. Ausnahme: Bei einem Stage in einem Berufsbereich, in dem ein grosser Nachwuchsmangel besteht, muss nur einer der drei Stagiaires ein von FOCAL unterstütztes Praktikum absolviert haben. 


Gesuchstellung

1) Einreichung der Gesuche
• Das Unterstützungsgesuch muss von der Produktionsfirma eingereicht werden.
• Alle Gesuche müssen mindestens zwei Wochen vor Stage-Beginn online über stagepool.focal.ch (Login Produktionen und Arbeitgebende) eingereicht werden. 
• Alle Gesuche zum selben Filmprojekt müssen gleichzeitig eingereicht werden.
Ausnahme: Stages, die vier oder mehr Wochen vor den anderen beginnen (z.B. im Berufsfeld Szenenbild). In diesem Fall müssen die Arbeitgebenden die Gesuche, die später zum selben Filmprojekt nachgereicht werden, ankündigen (Ausnahme: Gesuch Bereich Drehbuch).

2) Gesuchsdossier
Das Gesuchsdossier muss folgende Informationen enthalten:
• Informationen zum Filmprojekt, auf welchem der/die Stagiaire eingesetzt wird: Produktionsfirma, Titel Filmprojekt, Synopsis, Genre sowie aktuelle Crewliste
• Informationen zum Praktikum: Angaben zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Dauer (in Wochen), Arbeitsort, Kostenaufstellung (Lohn und Sozialabgaben)
• Lebenslauf Stagebetreuer/ Stagebetreuerin
• Lebenslauf und Motivationsschreiben Stagiaire: Stellenwert des Praktikums für die berufliche Laufbahn / bisherige berufliche Erfahrungen / Berufspläne für die nähere und weitere Zukunft
Lernvereinbarung zwischen dem/der Stagebetreuer·in und dem/der Stagiaire. Diese muss von diesen beiden unterzeichnet sein und ist verbindlich.

3) Gesuchsbeurteilung
• FOCAL Stage Pool unterstützt nur Stages, die den aktuellen Richtlinien entsprechen. Bei komplexen Anfragen werden die Entscheide gemeinsam mit der Geschäftsleitung von FOCAL getroffen. Gegen den Entscheid ist kein Rekurs möglich.


Auszahlungsmodalitäten

• Die finanzielle Unterstützung wird an den Arbeitgebenden ausbezahlt.
• Nach Erhalt des unterzeichneten Arbeitsvertrages überweist FOCAL die erste Rate (60%) des zugesagten Unterstützungsbeitrags.
• Nach Erhalt der Stage Pool-Auswertungsfragebogen zahlt FOCAL die zweite Rate (40%) des zugesagten Unterstützungsbeitrags aus.


Generelles

• Die Richtlinien von FOCAL Stage Pool sowie die Lernvereinbarung zwischen dem/der Stagebetreuer·in und des/der Stagiaire sind verbindlich. Die Nichteinhaltung kann eine Kürzung des Unterstützungsbeitrags zur Folge haben.
• Ein Unterbruch oder Abbruch des Praktikums sowie jegliche Änderung des Vertrags zwischen dem/der Arbeitgeber·in und dem/der Stagiaire müssen unverzüglich der Stage Pool Programmverantwortlichen gemeldet werden.
• Bei Abbruch des Stages oder bei weniger geleisteten Arbeitstagen des Stagiaires als vertraglich vereinbart, reduziert sich der Unterstützungsbeitrag auf die effektiv geleistete Arbeitszeit des/der Stagiaire.


Wichtig

FOCAL Stage Pool kann pro Person (Stagiaire) maximal drei Stages finanziell unterstützen.
In folgenden Fällen wird generell keine finanzielle Unterstützung gewährt:
• für Praktika, die der Berufswahl dienen
• für Praktika, die einer Ausbildung an einer Filmschule vorausgehen
• für Praktika, die während einer Ausbildung (Fachhochschule, Filmausbildung, Studium) stattfinden.



Lausanne, Januar 2024

In Zusammenarbeit mit dem SSFV - schweizer syndicat film und video
Mit Unterstützung der Ernst Göhner Stiftung

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RICHTLINIEN FÜR BETRIEBSBEZOGENE STAGES
(Gültig ab 01.01.2024)


Stage Pool unterstützt Stages in filmtechnischen Betrieben, Casting Büros und Filmproduktionsfirmen. Während der Dauer des in der Regel sechsmonatigen Praktikums befasst sich der/die Stagiaire mit mehreren, sich in verschiedenen Phasen befindenden Filmprojekten. Die dem/der Stagiaire anvertrauten Arbeiten müssen in direktem Zusammenhang mit der Funktion stehen, in der er/sie ausgebildet wird, und sollen dem Niveau seiner/ihrer Kompetenzen entsprechen. 

Stage Pool beteiligt sich mit einem Beitrag von maximal 50% des Lohnes des/der Stagiaires (inklusiv Ferienentschädigung und Sozialabgaben). Stage Pool beteiligt sich nicht an Überstunden.
Der Höchstbeitrag für einen Stage beträgt CHF 10’000.- für eine maximale Unterstützungsdauer von sechs Monaten.
FOCAL Stage Pool unterstützt jährlich maximal acht betriebsbezogene Praktika in Filmbetrieben.


Voraussetzungen
Für die Unterstützung eines Praktikums / Stage müssen die untenstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

1) Die/der Stagiaire
• Die an einem Praktikum interessierte Person muss bereits über eine Ausbildung oder Erfahrung im angestrebten Beruf verfügen und beabsichtigen, zukünftig einen Beruf in diesem Bereich auszuüben.
• Die Person ist in der Stage Pool-Datenbank registriert. Ihr persönliches Online-Profil ist auf dem aktuellen Stand.
• Nach dem Praktikum ist der/die Stagiaire verpflichtet, den FOCAL Stage Pool Auswertungsfragebogen auszufüllen. Der Fragebogen muss innerhalb von 6 Wochen (es gilt das Sendedatum) ausgefüllt und retourniert werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf den noch offenen Betrag der gewährten Unterstützung.

2) Die Stagebetreuung
• Die Stagebetreuer·innen üben den mit dem Praktikum verbundenen Beruf in diesem Betrieb selbst aus.
• Die Stagebetreuer·innen arbeitet seit mindestens drei Jahren in dieser Berufsposition.
• Bei Animationsfilmproduktionsfirmen müssen die Stagebetreuer·innen über die vom Animationsfilmverband GSFA geforderte Erfahrung für die zweite Lohnstufe verfügen (fünf Projekte als Head of Department - Schulfilme nicht angerechnet - und/oder mind. vier Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung.
• Die Stagebetreuer·innen verpflichten sich, in der Mitte und am Ende des Praktikums je ein Gespräch mit den Stagiaires im Hinblick auf die Erfüllung der Lernvereinbarung zu führen.
• Die Stagebetreuer·innen verpflichten sich, nach Beendigung des Praktikums den Stage Pool Auswertungsfragebogen auszufüllen. Die Fragebogen müssen innerhalb von 6 Wochen (es gilt das Sendedatum) ausgefüllt und retourniert werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf den noch offenen Betrag der gewährten Unterstützung.

3) Der Filmbetrieb 
Folgende Filmbetriebe können einen Unterstützungsantrag einreichen:
a) Filmproduktionsfirma 
• Die Produktionsfirma zählt mindestens drei Festangestellte mit einer Gesamtarbeitsleistung von 180% Stellenprozenten, Produzent·innen inklusive. 
• Die Produktionsfirma hat in den vergangenen vier Jahren mindestens drei lange Filme oder Serien als ausführende Filmproduktion produziert.
• Zum Zeitpunkt des Gesuchs werden mehrere Filme produziert, die sich in verschiedenen Phasen befinden (Entwicklung, Finanzierung, Dreh, Postproduktion, Promotion).
b) Filmtechnischer Betrieb
• Der filmtechnische Betrieb besteht seit mindestens 3 Jahren und zählt mindestens drei Festangestellte. Zum Zeitpunkt des Stage werden mehrere bzw. verschiedene Filmprojekte betreut.  
c) Casting Büro
• Das Casting Büro besteht seit mindestens 3 Jahren und zählt mindestens zwei Festangestellte. Zum Zeitpunkt des Stage werden mehrere bzw. verschiedene Filmprojekte betreut.
 
• Alle Filmbetriebe müssen den Stagebetreuer·innen vor Beginn des Praktikums den Leitfaden zur Stagebetreuung überreichen.
• Zwischen den Stagebetreuer·innen und den Stagiaires wird eine verbindliche Lernvereinbarung (gemäss Vorlage) erstellt.
• Die Filmbetriebe tragen die Verantwortung für das Erstellen und Einhaltung der Lernvereinbarung
• Die Filmbetriebe senden den unterzeichneten Arbeitsvertrag elektronisch an stage@focal.ch.
• Nach dem Praktikum sind die Filmbetriebe verpflichtet, den FOCAL Stage Pool Auswertungsfragebogen auszufüllen. Der Fragebogen muss innerhalb von 6 Wochen (es gilt das Sendedatum) ausgefüllt und retourniert werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf den noch offenen Betrag der gewährten Unterstützung.
• Filmproduktionsfirmen führen FOCAL Stage Pool und die Ernst Göhner Stiftung – und, falls an der Finanzierung beteiligt, den Wohnkanton des/der Stagiaire –im Abspann der Filme, an denen der/die Stagiaire mitgewirkt hat, auf (siehe Merkblatt ) .
• Filmtechnische Betriebe und Casting Büros führen FOCAL Stage Pool, die Ernst Göhner Stiftung und ggf. den Wohnkanton dankend auf ihrer Homepage auf und weisen die Produktionen ebenfalls auf Nennung im Abspann derjenigen Filme hin, an denen der/die Stagiaire mitgewirkt hat (siehe Merkblatt ).

4) Die Anstellung
• Stagiaires werden als Auszubildende angestellt und ersetzen keine Berufsposition innerhalb des Betriebes.
• Stagiaires werden als Lohnempfänger·innen befristet mit mindestens 80% angestellt.
• Für den befristeten Arbeitsvertrag zwischen dem/der Stagiaire und dem Filmbetrieb gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 319 ff OR) und des Schweizerischen Arbeitsgesetzes (ArG).
• Die Probezeit beträgt einen Monat.

5) Der Lohn
• FOCAL empfiehlt bei 100% einen Monatslohn zwischen CHF 3000.- und 4000.-. Wichtig: Wenn der Stage in einem Kanton stattfindet, in dem ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt ist (Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt), wird das Praktikum nur unterstützt, wenn auch die Höhe des Mindestlohns eingehalten wird.
(Stand: 1. Januar 2024)


Gesuchstellung

1) Einreichung der Gesuche
• Filmbetriebe können alle zwei Jahre (Kalenderjahre) ein Unterstützungsgesuch einreichen. 
  • Das Unterstützungsgesuch muss vom Filmbetrieb eingereicht werden.
• Der Beginn des Praktikums darf nicht mehr als einen Monat vor der Gesuchstellung liegen. 
• Das Dossier wird online eingereicht (Login Produktionen und Arbeitgebende).
• Die Gesuche können dreimal jährlich eingereicht werden: Bis zum 15. Februar, 15. Juni oder 15. Oktober.

2) Gesuchsdossier
Das Gesuchsdossier muss folgende Informationen enthalten: :
• Informationen zum Filmbetrieb: Filmografie (inkl. aktuelle Projekte) sowie Angaben zu den Festangestellten (Anzahl, Funktion und Arbeitsprozente)
• Informationen zum Praktikum: Angabe der Filme/ Projekte, auf denen der/die Stagiaire eingesetzt wird, inkl. Angabe der jeweiligen Daten und Dauer sowie des jeweiligen Arbeitsorts. Zudem eine Kostenaufstellung (Lohn und Sozialabgaben). 
• Lebenslauf Stagebetreuer/ Stagebetreuerin
• Lebenslauf und Motivationsschreiben Stagiaire: Stellenwert des Praktikums für die berufliche Laufbahn / bisherige berufliche Erfahrungen / Berufspläne für die nähere und weitere Zukunft
Lernvereinbarung zwischen dem/der Stagebetreuer·in und dem/der Stagiaire. Diese muss von diesen beiden unterzeichnet sein und ist verbindlich.

3) Gesuchsbeurteilung
• Die Gesuche werden dreimal jährlich von einer dreiköpfigen Fachkommission, bestehend aus zwei erfahrenen Berufsleuten der Branche und einer Person von FOCAL Stage Pool geprüft. Berücksichtigt werden bei der Verteilung auch die Landesregionen. 
• Es werden nur Stages unterstützt, die den aktuellen Richtlinien entsprechen. Bei komplexen Anfragen werden die Entscheide gemeinsam mit der Geschäftsleitung von FOCAL getroffen. Gegen den Entscheid ist kein Rekurs möglich.


Auszahlungsmodalitäten

• Die finanzielle Unterstützung wird an den Filmbetrieb ausbezahlt.
• Nach der Probezeit und Erhalt des unterzeichneten Arbeitsvertrages überweist FOCAL die erste Rate (60%) des zugesagten Unterstützungsbeitrags.
• Nach Erhalt der Stage Pool-Auswertungsfragebogen zahlt FOCAL die zweite Rate (40%) des zugesagten Unterstützungsbeitrags aus.


Generelles

• Die Richtlinien von FOCAL Stage Pool sowie die Lernvereinbarung zwischen dem/der Stagebetreuer·in und des/der Stagiaire sind verbindlich. Die Nichteinhaltung kann eine Kürzung des Unterstützungsbeitrags zur Folge haben.
• Ein Unterbruch oder Abbruch des Praktikums sowie jegliche Änderung des Vertrags zwischen dem/der Arbeitgeber·in und dem/der Stagiaire müssen unverzüglich der Stage Pool Programmverantwortlichen gemeldet werden.
• Bei Abbruch des Stages oder bei weniger geleisteten Arbeitstagen des Stagiaires als vertraglich vereinbart, reduziert sich der Unterstützungsbeitrag auf die effektiv geleistete Arbeitszeit des/der Stagiaire.


Wichtig

FOCAL Stage Pool kann pro Person (Stagiaire) maximal drei Stages finanziell unterstützen.
In folgenden Fällen wird generell keine finanzielle Unterstützung gewährt:
• für Praktika, die der Berufswahl dienen
• für Praktika, die einer Ausbildung an einer Filmschule vorausgehen
• für Praktika, die während einer Ausbildung (Fachhochschule, Filmausbildung, Studium) stattfinden.


Lausanne, Januar 2024

In Zusammenarbeit mit dem SSFV - schweizer syndicat film und video
Mit Unterstützung der Ernst Göhner Stiftung

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