Richtlinien für projektbezogene Praktika
Lange Filmprojekte oder Serien (Ausnahme: Kurzfilme Animation)
Stage Pool unterstützt Praktika/Stages in filmtechnischen Berufen und im Bereich Drehbuch mit einem Beitrag von max. 50% des Lohnes der/des Stagiaire (Lohn, inkl. Ferienentschädigung und Sozialabgaben). Stage Pool beteiligt sich nicht an Überstunden. Der Höchstbeitrag für einen Stage beträgt CHF 10’000.- für eine maximale Unterstützungsdauer von sechs Monaten.
In folgenden Fällen wird generell keine finanzielle Unterstützung gewährt:
- für Praktika, die der Berufswahl dienen
- für Praktika, die einer Ausbildung an einer Filmschule vorausgehen
- für Praktika, die während der Ausbildung (Fachhochschule, Filmausbildung, Studium) des betreffenden Stagiaires stattfinden
Bedingungen
1)
Der Stage / Das Praktikum
• Die Dauer des Stages muss mindestens fünf Wochen betragen - einschliesslich Vor- und Nachbearbeitung.
• Der Stage umfasst alle Arbeitsschritte des betreffenden Berufs.
• Die dem/der Stagiaire anvertrauten Arbeiten müssen in direktem
Zusammenhang mit der Funktion stehen, in der er/sie ausgebildet wird, und sollen dem Niveau seiner/ihrer Kompetenzen entsprechen.
2)
Anzahl Stages pro Filmprojekt
• Pro Filmprojekt können bis zu drei Stages unterstützt werden.
• Bei zwei Stages auf demselben Filmprojekt muss eine/r der beiden Stagiaires bereits ein oder zwei von Stage Pool unterstützte Praktika absolviert haben.
• Bei drei Stages auf demselben Filmprojekt müssen zwei der Stagiaires bereits ein oder zwei von Stage Pool unterstützte Praktika absolviert haben.
Oder: Eine/r der drei Stagiaires hat mindestens eines von Stage Pool unterstütztes Praktikum bereits absolviert, und das zweite Praktikum wird in einem Berufsbereich absolviert, in dem grosser Mangel an Nachwuchs besteht.
3)
Der/die Stagiaire
• Die an einem Praktikum interessierte Person muss bereits über eine Ausbildung oder Erfahrung im anvisierten Beruf verfügen und beabsichtigen, zukünftig einen Beruf in diesem Bereich auszuüben.
• Die Person ist in der Stage Pool-Datenbank registriert. Ihr persönliches Online-Profil ist auf dem aktuellen Stand.
• Die Person kann von der Unterstützung wie folgt profitieren: Maximal drei Praktika mit einer maximalen Dauer von je fünf Monaten
oder maximal zwei Praktika mit einer Dauer von je sechs Monaten.
4)
Der/die StagebetreuerIn
• Die Person übt den mit dem Praktikum verbundenen Beruf auf dem Projekt selbst aus.
• Die Person verfügt über eine Erfahrung als Head of Department in diesem Beruf von mindestens drei langen Spielfilmen oder zwei Serien.
• Die Person arbeitet seit mindestens drei Jahren in dieser Berufsposition.
• Im
Bereich Drehbuch müssen die StagebetreuerInnen mindestens zwei verfilmte Drehbücher geschrieben haben oder Erfahrung als Head Writer einer produzierten Serie mitbringen.
• Bei
Animationsfilmen müssen die StagebetreuerInnen über die vom Animationsfilmverband GSFA geforderte Erfahrung für die zweite Lohnstufe verfügen (fünf Projekte als Head of Department - Schulfilme nicht angerechnet - und/oder mind. vier Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung).
5)
Anstellung
• Stagiaires müssen als Auszubildende angestellt werden und ersetzen keine Berufsposition der Crew. Sie sind Lernende und begleiten eine Person, welche den dem Stage entsprechenden Beruf ausübt.
• Der/die Stagiaire wird als LohnempfängerIn angestellt.
• Der / die Stagiaire darf nicht pauschal angestellt werden.
• Der befristete Arbeitsvertrag zwischen dem/der Stagiaire und der Filmproduktionsfirma entspricht den aktuell gültigen AAB’s (Allgemeine Anstellungsbedingungen für technische und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Film- und Audiovisionsproduktion).
• Für Praktika, die nicht ausschliesslich im Umfeld von Dreharbeiten stattfinden und deren Arbeitsweisen nicht den gültigen AAB entsprechen, gelten die regulären Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 319 ff OR) und des Schweizerischen Arbeitsgesetzes (ArG). Dies gilt u.a. für Stages in der Animation, in der Postproduktion oder im Drehbuchschreiben.
Verpflichtungen bei Genehmigung des Gesuches
Bei Praktikumsbeginn
• Der/ die ArbeitgeberIn muss dem/der StagebetreuerIn vor Beginn des Praktikums den
Leitfaden zur Stagebetreuung überreichen..
• Zwischen dem/der StagebetreuerIn und dem/der Stagiaire wird eine
verbindliche Lernvereinbarung (gemäss Vorlage) erstellt. Der/ die ArbeitgeberIn trägt die Verantwortung für das Erstellen dieser Lernvereinbarung.
• Der/ die ArbeitgeberIn sendet die unterzeichnete Lernvereinbarung sowie den unterzeichneten Arbeitsvertrag elektronisch an
stage@focal.ch.
Während des Praktikums
• Der/die StagebetreuerIn und der/die Stagiaire verpflichten sich, zu Beginn, in der Mitte und am Ende des Praktikums je ein Gespräch mit Bezug auf die Erfüllung der Lernvereinbarung zu führen.
Nach dem Praktikum / Evaluation
• Die beteiligten Personen (Stagiaire, StagebetreuerIn und ArbeitgeberIn) verpflichten sich, zur Evaluation des Praktikums je einen Stage Pool Auswertungsfragebogen auszufüllen. Die Fragebogen müssen innerhalb von 6 Wochen (es gilt das Sendedatum) ausgefüllt und retourniert werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf den noch offenen Betrag der gewährten Unterstützung.
Abspann
• Die Arbeitgebenden verpflichten sich, FOCAL Stage Pool und den/die zusätzliche FinanzierungspartnerIn auf dem Abspann des jeweiligen Filmprojekts gemäss
Merkblatt zu erwähnen.
Auszahlung des Unterstützungsbeitrages
• Die Unterstützung wird den Arbeitgebenden bezahlt.
• Nach Erhalt des unterzeichneten Arbeitsvertrages und der unterzeichneten Lernvereinbarung überweist FOCAL die erste Rate (60%) des zugesagten Unterstützungsbeitrags.
• Nach Erhalt des Stage Pool-Auswertungsfragebogens zahlt FOCAL die zweite Rate (40%) des zugesagten Unterstützungsbeitrags aus.
Modalitäten
Einreichung der Gesuche
• Das Unterstützungsgesuch muss von der Produktionsfirma eingereicht werden.
• Alle Gesuche müssen mindestens zwei Wochen vor Stage-Beginn online über stagepool.focal.ch (Login Produktionen und Arbeitgebende) eingereicht werden.
•Alle Gesuche zum selben Filmprojekt müssen gleichzeitig eingereicht werden.
Ausnahme: Stages, die vier oder mehr Wochen vor den anderen beginnen (z.B. im Berufsfeld Szenenbild). In diesem Fall müssen die Arbeitgebenden die Gesuche, die später zum selben Filmprojekt nachgereicht werden, ankündigen (Ausnahme: Gesuch Bereich Drehbuch).
Das Gesuchsdossier
Das Dossier umfasst:
• Informationen zum Filmprojekt, auf welchem der/die Stagiaire eingesetzt wird: Produktionsfirma, Titel Filmprojekt, Synopsis, Genre sowie aktuelle Crewliste
• Lebenslauf Stagebetreuer/ Stagebetreuerin
• Lebenslauf und Motivationsschreiben Stagiaire: Stellenwert des Praktikums für die berufliche Laufbahn / Bisherige berufliche Erfahrungen / Berufspläne für die nähere und weitere Zukunft
• Pflichtenheft Stagiaire inkl. Lernziele und Arbeitsplan
• Informationen zum Praktikum: Angaben zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Dauer (in Wochen), Arbeitsort, Kostenaufstellung (Lohn und Sozialabgaben)
Gutheissung oder Ablehnung des Gesuches
• FOCAL Stage Pool unterstützt nur Stages, die den aktuellen Richtlinien entsprechen. Bei komplexen Anfragen werden die Entscheide gemeinsam mit der Geschäftsleitung von FOCAL getroffen. Gegen den Entscheid ist kein Rekurs möglich.
Generelles
• Die Richtlinien von FOCAL Stage Pool sowie die Lernvereinbarung zwischen dem/der StagebetreuerIn und des/der Stagiaire sind verbindlich. Die Nichteinhaltung kann eine Kürzung des Unterstützungsbeitrags zur Folge haben.
• Ein Unterbruch oder Abbruch des Praktikums sowie jegliche Änderung des Vertrags zwischen dem/der ArbeitgeberIn und dem/der Stagiaire müssen unverzüglich der Stage Pool Programmverantwortlichen gemeldet werden.
• Bei Abbruch des Stages oder bei weniger geleisteten Arbeitstagen des Stagiaires als vertraglich vereinbart, reduziert sich der Unterstützungsbeitrag auf die effektiv geleistete Arbeitszeit des/der Stagiaire.
Lausanne, Januar 2023
In Zusammenarbeit mit dem
SSFV - schweizer syndicat film und video
Mit Unterstützung der
Ernst Göhner Stiftung
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Richtlinien für betriebsbezogene Praktika in Filmbetrieben:
Filmproduktionsfirmen, filmtechnische Betriebe oder Casting Büros
Information: Pour l'année 2022, les demandes de soutien pour des stages dans les entreprises de la branche cinématographique (sociétés de production et bureaux de casting) ne peuvent plus être acceptées.
Stage Pool unterstützt Praktika/Stages in Filmbetrieben mit einem Beitrag von maximal 50% des Lohnes des/der Stagiaire (Lohn, inklusive Ferienentschädigung und Sozialabgaben). Stage Pool beteiligt sich nicht an Überstunden. Der Höchstbeitrag für einen Stage beträgt CHF 10’000.- für eine maximale Unterstützungsdauer von sechs Monaten.
In folgenden Fällen wird generell keine finanzielle Unterstützung gewährt:
- für Praktika, die der Berufswahl dienen
- für Praktika, die einer Ausbildung an einer Filmschule vorausgehen
- für Praktika, die während der Ausbildung (Fachhochschule, Filmausbildung, Studium) des betreffenden Stagiaires stattfinden.
Betriebsbezogene Praktika
• Unter einem betriebsbezogenen Stage wird in der Regel ein sechsmonatiges Praktikum in einem Filmbetrieb verstanden, welcher sich in diesem Zeitraum mit mehreren, sich in verschiedenen Phasen befindenden Projekten befasst.
• FOCAL Stage Pool teilfinanziert jährlich maximal acht betriebsbezogene Praktika in Filmbetrieben.
• Um die Mittel unter den verschiedenen Berufsfeldern gerecht zu verteilen, werden betriebsbezogene Stages jährlich wie folgt unterstützt:
Fünf Stages in Filmproduktionen, zwei Stages in filmtechnischen Betrieben und einen Stage in einem Casting Büro.
• Filmbetriebe können alle zwei Jahre (Kalenderjahre) ein Unterstützungsgesuch einreichen.
• Die Gesuche werden dreimal jährlich von einer Kommission geprüft.
• Die Gesuche müssen jeweils bis zum 15. Februar, 15. Juni oder 15. Oktober bei FOCAL Stage Pool eingereicht werden.
Bedingungen
1)
Der Stage
• Ein betriebsbezogener Stage in einem Filmbetrieb dauert in der Regel bis sechs Monate. Während der Dauer des Praktikums befasst sich der/die Stagiaire mit mehreren, sich in verschiedenen Phasen befindenden Projekten.
• Der Stage umfasst alle Arbeitsschritte des betreffenden Berufs.
• Die dem/der Stagiaire anvertrauten Arbeiten müssen in direktem Zusammenhang mit der Funktion stehen, in der er/sie ausgebildet wird, und sollen dem Niveau seiner/ihrer Kompetenzen entsprechen.
2)
Der/die Stagiaire
• Die an einem Stage interessierte Person muss bereits über eine Ausbildung oder etwas Erfahrung im anvisierten Beruf verfügen und beabsichtigen, zukünftig einen Beruf in diesem Bereich auszuüben.
• Die Person ist in der Stage Pool-Datenbank registriert. Ihr persönliches Online-Profil ist auf dem aktuellen Stand.
• Die Person kann von der Unterstützung wie folgt profitieren: Maximal drei Praktika mit einer maximalen Dauer von je fünf Monaten oder maximal zwei Praktika mit einer Dauer von je sechs Monaten.
3)
Der Filmbetrieb
Filmproduktionsfirma
• Die Produktionsfirma ist Mitglied einer dieser Schweizer Produzentenverbände: GARP, IG, SFP.
• Sie zählt mindestens
drei Festangestellte mit einer Gesamtarbeitsleistung von 180% Stellenprozenten, ProduzentInnen inklusive.
• Sie hat in den vergangenen vier Jahren mindestens drei lange Filme oder Fernsehserien als ausführende Filmproduktion produziert.
• Zum Zeitpunkt des Gesuchs werden mehrere Filme produziert, die sich in verschiedenen Phasen befinden (Entwicklung, Finanzierung, Dreh, Postproduktion, Promotion).
Filmtechnischer Betrieb
• Der filmtechnische Betrieb besteht seit mindestens 3 Jahren und zählt mindestens
drei Festangestellte. Zum Zeitpunkt des Stage werden mehrere bzw. verschiedene Filmprojekte betreut.
Casting Büro
• Das Casting Büro besteht seit mindestens 3 Jahren und zählt mindestens
zwei Festangestellte. Zum Zeitpunkt des Stage werden mehrere bzw. verschiedene Filmprojekte betreut.
4)
Der/die StagebetreuerIn
• Die Person übt den mit dem Praktikum verbundenen Beruf in diesem Betrieb selber aus.
• Die Person arbeitet seit mindestens drei Jahren in dieser Berufsposition.
• Bei
Animationsfilmproduktionsfirmen müssen die StagebetreuerInnen über die vom Animationsfilmverband GSFA geforderte Erfahrung für die zweite Lohnstufe verfügen (fünf Projekte als Head of Department - Schulfilme nicht angerechnet - und/oder mind. vier Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung).
5)
Anstellung
• Stagiaires müssen als Auszubildende angestellt werden und ersetzen keine Berufsposition des laufenden Betriebs. Sie sind Lernende und begleiten eine Person, welche den dem Stage entsprechenden Beruf ausübt.
• Der/die Stagiaire wird als LohnempfängerIn angestellt.
• Der/die Stagiaire wird zu mindestens 80% angestellt; der Mindestlohn für 100% entspricht CHF 3'000.- brutto im Monat.
• Für den befristeten Arbeitsvertrag zwischen dem/der Stagiaire und dem Filmbetrieb gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 319 ff OR) und des Schweizerischen Arbeitsgesetzes (ArG).
• Die Probezeit beträgt einen Monat.
Verpflichtungen bei Gutheissung des Gesuchs
Bei Praktikumsbeginn
• Der/ die ArbeitgeberIn muss dem/der StagebetreuerIn vor Beginn des Praktikums den
Leitfaden zur Stagebetreuung überreichen.
• Zwischen dem/der StagebetreuerIn und dem/der Stagiaire wird eine
verbindliche Lernvereinbarung (gemäss Vorlage) erstellt. Der/ die ArbeitgeberIn trägt die Verantwortung für das Erstellen dieser Lernvereinbarung.
• Der/ die ArbeitgeberIn sendet die unterzeichnete Lernvereinbarung sowie den unterzeichneten Arbeitsvertrag elektronisch an
stage@focal.ch.
Während des Praktikums
• Der/die StagebetreuerIn und der/die Stagiaire verpflichten sich, zu Beginn, in der Mitte und am Ende des Stage je ein Gespräch mit Bezug auf die Erfüllung der Lernvereinbarung zu führen.
Nach dem Praktikum / Evaluation
• Die beteiligten Personen (Stagiaire, StagebetreuerIn und ArbeitgeberIn) verpflichten sich, zur Evaluation des Praktikums je einen Stage Pool Auswertungsfragebogen auszufüllen. Die Fragebogen müssen innerhalb von 6 Wochen (es gilt das Sendedatum) ausgefüllt und retourniert werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf den noch offenen Betrag der gewährten Unterstützung.
Abspann
• FOCAL Stage Pool und die Ernst Göhner Stiftung – und, falls an der Finanzierung beteiligt, der Wohnkanton des/der Stagiaire – müssen im Abspann der Filme erwähnt werden (gemäss
Merkblatt), an denen der/die Stagiaire mitgewirkt hat.
• Filmtechnische Betriebe und Casting Büros führen FOCAL Stage Pool, die Ernst Göhner Stiftung und ggf. den Wohnkanton dankend auf ihrer Homepage auf und weisen die Produktionen ebenfalls auf Nennung im Abspann derjenigen Filme hin, an denen der/die Stagiaire mitgewirkt hat (gemäss
Merkblatt).
Auszahlung des Unterstützungsbeitrages
• Die Unterstützung wird den Arbeitgebenden bezahlt.
• Nach der Probezeit und Erhalt des unterzeichneten Arbeitsvertrages und der unterzeichneten Lernvereinbarung überweist FOCAL die erste Rate (60%) des zugesagten Unterstützungsbeitrags.
• Nach Erhalt der Stage Pool-Auswertungsfragebogen überweist FOCAL die zweite Rate (40%) des zugesagten Unterstützungsbeitrags.
Modalitäten
Einreichung des Gesuches
• Das Unterstützungsgesuch muss vom Filmbetrieb eingereicht werden.
• Der Beginn das Praktikums darf nicht mehr als einen Monat vor der Gesuchstellung liegen.
• Das Dossier wird online eingereicht (Login Produktionen und Arbeitgebende).
• Die Gesuche müssen jeweils bis zum 15. Februar, 15. Juni oder 15. Oktober bei FOCAL Stage Pool eingereicht werden.
Das Gesuchsdossier
Das Dossier umfasst:
• Informationen zum Filmbetrieb: Verbandsmitgliedschaft/en, Filmografie (inkl. aktuelle Projekte) sowie Angaben zu den Festangestellten (Anzahl, Funktion und Arbeitsprozente)
• Lebenslauf Stagebetreuer/ Stagebetreuerin
• Lebenslauf und Motivationsschreiben Stagiaire: Stellenwert des Praktikums für die berufliche Laufbahn / Bisherige berufliche Erfahrungen / Berufspläne für die nähere und weitere Zukunft
• Pflichtenheft Stagiaire inkl. Lernziele und Arbeitsplan
• Informationen zum Praktikum: Angabe der Filme/ Projekte, auf denen der/die Stagiaire eingesetzt wird, inkl. Angabe der jeweiligen Daten und Dauer sowie des jeweiligen Arbeitsorts. Zudem eine Kostenaufstellung (Lohn und Sozialabgaben).
Gutheissung oder Ablehnung des Gesuches
• Stage Pool unterstützt nur Praktika, die den aktuellen Richtlinien entsprechen. FOCAL berücksichtigt bei ihren Zusagen auch die Verteilung nach Landesregionen.
• Die Gesuche werden dreimal jährlich von einer dreiköpfigen Fachkommission, bestehend aus zwei erfahrenen Berufsleuten der Branche und einer Person von FOCAL Stage Pool geprüft. Bei komplexen Anfragen werden die Entscheide gemeinsam mit der Geschäftsleitung von FOCAL getroffen. Gegen den Entscheid ist kein Rekurs möglich. Ablehnungen von Gesuchen werden auf Wunsch mündlich erläutert.
Generelles
• Die Richtlinien von FOCAL Stage Pool sowie die Lernvereinbarung zwischen dem/der StagebetreuerIn und des/der Stagiaire sind verbindlich. Die Nichteinhaltung kann eine Kürzung der Unterstützungsbeiträge zur Folge haben.
• Ein Unterbruch oder Abbruch des Praktikums sowie jegliche Änderung des Vertrags zwischen dem/der ArbeitgeberIn und dem/der Stagiaire müssen unverzüglich der Stage Pool Programmverantwortlichen gemeldet werden.
• Bei Abbruch des Stages oder bei weniger geleisteten Arbeitstage des Stagiaires als vertraglich vereinbart, reduziert sich der Unterstützungsbeitrag auf die effektiv geleistete Arbeitszeit des/der Stagiaire.
Lausanne, Januar 2023
In Zusammenarbeit mit dem
SSFV - schweizer syndicat film und video
Mit Unterstützung der
Ernst Göhner Stiftung
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